
Der Staat und seine Kinder
Von Redaktion
Ironie- und Sarkasmus AN
Hach, was haben wir rosige Zeiten. Zwar befinden wir uns mitten in der schwersten Krise der Nachkriegsgeschichte und man könnte meinen, dass alles, wirklich alles, zu Grunde geht aber Gott sei Dank können wir einen treu sorgenden, die Bürger beschützenden, Staat unser Eigen nennen.
Dieser Staat, unsere rücksichtsvolle, selbstlose Regierung, tut nun wirklich alles dafür um uns in diesen Krisenzeiten zu beschützen und zu behüten. Na klar, ein bisschen Bevormundung ist schon dabei aber wenn es um das tödlichste Virus in der Menschheitsgeschichte geht, müssen die Grundrechte schon mal zurücktreten.
Nachdem am 21.04.2021 das IfSG mal wieder angepasst wurde und um einen Paragraphen 28b reicher ist, kann man sich doch endlich auch wieder sicher sein. Sicher im Sinne eines lange geforderten, einheitlichen Vorgehens ohne dieses ständige dazwischen gelaber der Länder, für wen halten die sich eigentlich?! Föderalismus ist ebenso wie Parlamentarismus nur eine gute Idee, wenn die Zeiten rosig sind. Diejenigen, die fortwährend sagen, dass genau in solchen Krisenzeiten o.g. Dinge wichtiger denn je sind, darf man getrost als „Spinner“ und „unsolidarische Schwurbler“ bezeichnen.
So ist es eben auch genau richtig, dass Polizeihundertschaften in Robocopausrüstung, wild und wahllos demonstrierende Menschen, die keine Rücksicht auf Abstände und Maskenpflicht einhalten, nach allen Regeln der Kunst zusammenzimmert. Gut, dieser nahe Körperkontakt der Beamten mit dem Feind sowie nach Faust- und Knüppelschlägen umherfliegende Körperflüssigkeiten sind jetzt nicht unbedingt Pandemie hemmend aber wo kommen wir denn hin, wenn Menschen einfach nicht erkennen wollen, dass es „alternativlos“ ist?! Schließlich ist der Staat doch dafür da, die Bürger zu beschützen und alles am Laufen zu halten.
Dieses ewige rumgejammere wegen der Kinder, ja, man kann es fast nicht mehr hören. Was ist schon dabei, wenn kleine Kinder, aus Rücksicht vor Oma und Opa, einfach mal Maske tragen?! Wie wir alle spätestens seit dem „Angstpapier“ des BMI wissen ist es schlicht und ergreifend wichtig, auch den Kindern entsprechend Angst zu machen.

Ironie- und Sarkasmus AUS
Damit ihr auch wirklich seht, wie der Staat sich um seine Kinder sorgt und endlich mal versteht, dass sich hier auch rührend gekümmert wird, möchte ich Euch nachfolgend einige Beispiele nennen:
Vorab jedoch eine kurze, geschichtliche Erläuterung wie das Kindeswohl in der DDR definiert und gelebt wurde. Dies ist besonders spannend, da böse Zungen ja von sozialistischen Strukturen sprechen die aktuell aufgebaut werden und unsere, noch amtierende, Kanzlerin der Herzen, eine entsprechende Historie hat.
Die Aufgabe der Eltern in der DDR war es, ihre Kinder zu „aktiven Erbauern des Sozialismus“ zu erziehen. Wer dem nicht nachkam und gegen das Regime rebellierte lief in Gefahr, sein Kind entzogen zu bekommen. Genau dies geschah hunderte, vielleicht tausende male in der DDR, so vermutlich auch in anderen, ähnlichen Staatsformen.

Grundgesetzänderung „Kinderrechte“
Was erst mal wundervoll klingt, schließlich sind Kinder ja nicht nur das höchste Gut ihrer Eltern sondern auch des Staates, könnte bei weiterer Betrachtung dem genauen Gegenteil entsprechen. In einem Gesetzentwurf der Grünen ist folgendes zu lesen:
Kinder seien Grundrechtsträger, schreibt die Fraktion in ihrem Gesetzentwurf (19/10552). Der in Artikel 6 festgelegte besondere Schutz der staatlichen Ordnung beziehe sich zwar auf Ehe und Familie, nenne aber Kinder nicht ausdrücklich. Auch das Kindeswohl werde im Grundgesetz nicht erwähnt, sei aber nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts oberste Richtschnur der Elternverantwortung und diene dazu, die primäre Elternverantwortung vom Wächteramt des Staates abzugrenzen.
Nach Ansicht der Grünen fehlt auch eine Vorgabe, dass die zunehmende Selbstbestimmungs- und Beteiligungsfähigkeit der Kinder und Jugendlichen zu beachten ist. Und es fehle ein ausdrückliches Recht des Kindes auf Förderung seiner Entwicklung. Damit bleibe das Grundgesetz hinter den Standards der Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen zurück. Der UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes habe die Bundesregierung bereits dreimal aufgefordert, Kinderrechte in das Grundgesetz aufzunehmen.
Alles das klingt super und noch toller scheint es, dass für die Interessen unserer Kinder sogar das Grundgesetz angepasst wird:
Artikel 6 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliede-rungsnummer 100-1, veröffentlichten bereinigten Fassung, das zuletzt durch Artikel 1 und 2 Satz 2 des Gesetzes vom 29. September 2020 (BGBl. I S. 2048) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1.Nach Absatz 1 wird folgender Absatz 1a eingefügt: „(1a) Jedes Kind hat das Recht auf Entwicklung zu einer eigenverantwortlichen Persönlichkeit. Das Wohl des Kindes ist bei allem staatlichen Handeln, das es unmittelbar in seinen Rechten betrifft, beson-ders zu berücksichtigen. Jedes Kind hat bei staatlichen Entscheidungen, die seine Rechte unmittelbar betreffen, entsprechend seinem Alter und seiner Reife einen Anspruch auf rechtliches Gehör.“ 2. Absatz 5 wird wie folgt neu gefasst: „(5) Kinder dürfen nicht aufgrund der rechtlichen Beziehungen ihrer Eltern zueinander unterschiedlich behandelt werden.
https://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/284/1928440.pdf
Tatsächlich kann es dem geneigten Betrachter aber auch so erscheinen, als würden die Kinder damit ein Stück von Ihren Eltern weg getrieben und weiter in Richtung eines Staates gebracht, der sehr großes Interesse daran hat, bereits die Kleinsten zu indoktrinieren und damit, zu vasallentreuen, blinden Befehlsempfängern zu machen. Sollten sich künftig Eltern also nicht, im Sinne der staatlichen Meinung, einer korrekten Führsorgepflicht unterwerfen, könnte der Staat, schneller denn je, einspringen und dafür sorgen, dass Pascal, Nina und Luca getestet, geimpft oder gechipt oder final den Eltern entzogen werden.
Familiengericht verhängt Strafgebühr wegen „nicht Maske tragen“
Zwar gab es mutige und wegweisende Gerichtsentscheide gegen den Masken- und Testwahnsinn an Schulen bei den Gerichten in Weimar (Az. 9 F 148/21 vom 08.04.2021) und Weilheim (Az. 2 F 192/21 vom 13.04.2021), dennoch hat das Familiengericht in Weimar mal so richtig zugeschlagen und einer alleinerziehenden Mutter, eine Strafe von € 18.654 aufgebrummt.
Neben einer wahnwitzigen Berechnungsmethode der Gerichtskosten (siehe dazu den unten stehenden Artikel des geschätzten Kollegen Reitschuster), droht das Familiengericht der Mutter hier auch noch mit dem Entzug des Kindes. „Von Amtswegen würde umgekehrt ein Verfahren gegen die Mutter eingeleitet, die nach Ansicht des Gerichts nicht in der Lage sei, für das Kindeswohl richtige Erziehungsentscheidungen zu treffen – weil sie ihre Kinder ohne Masken zur Schule gehen lassen wollte. Herauskommen kann dabei im milderen Falle, dass sich die Mutter mit den Kindern jede Woche beim Jugendamt vorstellen muss, im schlimmeren Falle, dass ihr das Sorgerecht entzogen wird.“

Kultusministerium droht mit Kindesentzug
Auch in Hessen ist die Stimmung grandios, dieses mal geht es um die Testpflicht an den Schulen. Ja, ich weiß, es ist ja nur ein Test und das Stäbchen geht auch gar nicht so tief hinein in die Nase. Dennoch sollte hier das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit gelten und die Tatsache, dass gesunde Menschen zu potentiell kranken erklärt werden. Merkt ihr was oder eher gar nichts mehr?!
„Kommen die Erziehungsberechtigten den ihnen hier obliegenden Pflichten nicht nach oder verweigern sie diese, sind sie darauf hinzuweisen, dass in diesem Fall das Jugendamt zwecks Inobhutnahme des Kindes bzw. der/des Jugendlichen verständigt werden muss“, heißt es in einem Brief an die Schulleiterinnen und Schulleiter des Main-Kinzig-Kreises, so berichtete die Frankfurter Rundschau am 21.04.2021
Zwar distanzierte sich der Main-Kinzig-Kreis von deratigen Aussagen, jedoch sind diese seitens des Ministeriums genau so formuliert worden was die moralische Integrität der Verantwortlichen schwer in Frage stellt.

Rechtsanwalt Frank Hannig flippt vor dem Familiengericht Bayreuth aus
Der Anwalt Frank Hannig hatte einen Prozess zu führen, in dem es um ein 14 Jahre altes Mädchen ging welches mit ihrer Mutter, auf einer Demo für Grundrechte und Demokratie war. Da beide ein Maskenattest haben, trugen die beiden keine Masken, das Attest ist laut dem Anwalt blitzsauber. Am Ende wurde das Attest soweit in Frage gestellt, dass es zur Gerichtsverhandlung kam. In dem Attest des Mädchens stand unter anderem geschrieben, dass es sich um eine Angststörung handeln würde was der Richter zum Anlass nahm, der Mutter schwere Vorwürfe zu machen das sie für die „Fehlleitung“ des Kindes verantwortlich sei und vermutlich das Kindeswohl gefährden würde. Der Richter wolle prüfen lassen, ob dies ein Grund sei, dass Kind durch das Jugendamt in Obuht nehmen zu lassen. Doch seht selbst im nachfolgenden Video…
Alleinerziehender Vater klagt vor dem Amtsgericht gegen die Zwangstests – Androhung Jugendamt
Ein mir bekannter, alleinerziehender Vater eines 10 Jahre alten Sohnes, hat einen Antrag beim örtlich Zuständigen Amtsgricht eingereicht um die Testpflicht in der Schule für seinen Sohn zu stoppen. Man sollte als Hintergrund ausserdem wissen, dass noch ein älteres Sorgerechtsverfahren anhängig ist in dem sich der Vater und die Mutter um das Aufenthaltsbestimmungsrecht des Kindes streiten. Es gibt ein 100% positives Gutachten, welches das Sorgerecht beim Vater verortet und hier keinerlei Bedenken hat, was das Kindeswohl in diesem Zusammenhang gefährden könnte.
Obwohl dem Vater bereits aus der Sorgerechtsfrage im Vorfeld attestiert wurde, dass er maximal geeignet ist, liebevoll für seinen Sohn zu sorgen, erdreistet sich die Richterin am Amtsgericht nicht nur nicht über die Beendigung des Testzwangs zu entscheiden, nein, viel mehr erhält der Vater einen Brief in dem ihm angedroht wird, dass Jugendamt würde sich der Sache annehmen bzw. von ihr in Kenntnis gesetzt.
Liebe Leserinnen, liebe Leser, wer immer noch glaubt, dass der Staat es mit den Menschen gut meint und sich um diese kümmert hat nicht viel verstanden. Besonders erschreckend wird es allerdings, wenn es um unsere Kinder geht. Totalitäre, sozialistische Regime lächzen geradezu danach, unsere Kinder zu treuen und indoktrinierten Soldaten zu erziehen.
Wie viel Rechtsstaat noch übrig ist und was ihr ganz persönlich mit einem Rechtsstaat verbindet müsst ihr ganz für Euch alleine entscheiden. Wie unsere Politiker zu diesen Dingen stehen, wie sie Familie definieren und weit sie bereit sind zu gehen wenn es um Impfzwänge geht könnt ihr wunderbar an den Äusserungen des Herrn Henke ersehen. Der liebe Rudi ist nämlich Christdemokrat und hat einen wunderbaren Vorschlag, sehr selbst:
Wer immer noch glaubt er können sich die Decke über den Kopf ziehen und irgendwie wird es sich schon regeln hat nichts, rein gar nichts verstanden. Wer nicht bis zum Letzten für seine Kinder einsteht, wer sie nicht vor jeglicher Form von psychischer und physischer Gewalt schützt, wer sich immer noch einredet, dass man den Kindern Stäbchen in der Nase nur besser verkaufen müsse, der macht sich mitschuldig an einem einzigartigen Verbrechen.
Es wäre der richtige Zeitpunkt, selbstständig zu Denken und mal wieder Eigenverantwortung für sein Tun und Handeln zu übernehmen sowie für das Eurer Kinder!
Glück Auf 🍀