Positiver Test oder Infektion?!
Von Redaktion
Liebe Leute, aufgeweckte und kritisch hinterfragende ebenso wie in der Matrix gefangene Mitmenschen, mittlerweile geht es so zu sagen um alles was uns allen lieb ist. Hierbei sollte es egal sein ob man sich Sorgen vor einem Virus macht und vielleicht glaubt, die „Regierung macht das schon“ oder ob man zu denen gehört die sagen, wir werden von vorne bis hinten belogen.
Viel mehr werden unsere Grundrechte in den letzten Monaten überlagert durch ein Ermächtigungsgesetz welches, im Rahmen einer „pandemischen Lage von nationaler Tragweite“, viele unserer gewohnten Freiheiten einschränkt. Um ein paar zu nennen, nachfolgend eine kleine Auswahl sozusagen als „Best off“.
1. Ausgangs- oder Kontaktbeschränkungen im privaten sowie im öffentlichen Raum,
2. Anordnung eines Abstandsgebots im öffentlichen Raum,
3. Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung (Maskenpflicht),
4. Untersagung oder Beschränkung des Betriebs von Einrichtungen, die der Kultur- oder Freizeitgestaltung zuzurechnen sind,
5. Untersagung oder Beschränkung von Freizeit-, Kultur- und ähnlichen Veranstaltungen,
6. Untersagung oder Beschränkung von Sportveranstaltungen,
7. Schließung von Gemeinschaftseinrichtungen im Sinne von § 33 oder ähnlicher Einrichtungen sowie Erteilung von Auflagen für die Fortführung ihres Betriebs,
8. Untersagung oder Beschränkung von Übernachtungsangeboten,
9. Betriebs- oder Gewerbeuntersagungen oder Schließung von Einzel- oder Großhandel oder Beschränkungen und Auflagen für Betriebe, Gewerbe, Einzel- und Großhandel,
10. Untersagung oder Erteilung von Auflagen für das Abhalten von Veranstaltungen,
11. Untersagung sowie dies zwingend erforderlich ist oder Erteilung von Auflagen für das Abhalten von Versammlungen oder religiösen Zusammenkünften,
12. Verbot der Alkoholabgabe oder des Alkoholkonsums auf bestimmten öffentlichen Plätzen oder zu bestimmten Zeiten,
13. Untersagung oder Beschränkung des Betriebs von gastronomischen Einrichtungen,
14. Anordnung der Verarbeitung der Kontaktdaten von Kunden, Gästen oder Veranstaltungsteilnehmern, um nach Auftreten eines Infektionsfalls mögliche Infektionsketten nachverfolgen und unterbrechen zu können,
15. Reisebeschränkungen.
Die unter dem Deckmantel des Bevölkerungsschutzes getroffenen Verordnungen und Maßnahmen obliegen quasi einigen wenigen Personen der Exekutive, sehr konkret hier dem Bundesministerium für Gesundheit dem Herr Spahn vorsitzt.
Jeder der unser Rechtssystem in groben Zügen verstanden hat wird es als gut empfinden, dass es verschiedene „Gewalten“ gibt die als Regulativ und Kontrollgremien unseren Rechtsstaat absichern und so dafür sorgen, dass Entscheidungen nicht willkürlich getroffen und durchgebracht werden können. Im Zweifel gibt es die Judikative, also unsere Gerichte, die am Ende der Kette und im Rahmen der gegebenen Gesetze Recht sprechen.
Genau dies unterscheidet uns, wenigstens theoretisch, von totalitären Regimen oder Königreichen wo es einen Herrscher gibt der dann als Diktator über Recht und Ordnung fungiert.
Ich behaupte nun einfach mal, dass jeder einzelne Bürger der Bundesrepublik Deutschland dies sehr zu schätzen weiß und seine Freiheit entsprechend würdigt.
Das Problem dieser Tage ist leider, dass unsere Legeslative, also die gewählten Politiker, ihrer Aufgabe die Exekutive zu kontrollieren nicht mehr ansatzweise nachkommen. Wir sollten die Sternstunde des Parlamentarismus erleben aber der Großteil unserer Volksvertreter duckt sich weg und lässt, unter dem, Deckmantel der Pandemie, alles mit sich und vor allen mit den Bürgern geschehen die ihn/sie gewählt haben.
Die Gerichte dieser Tage haben ganz bestimmt auch kein leichtes Spiel, müssen Sie sich doch mit völlig unverhältnismäßigen Verordnungen der Ermächtigten auseinandersetzen und sehr häufig, diese wieder zurücknehmen. (Siehe Beherbergungsverbot etc…)
Nun hatten die Regierungsparteien bestehend aus CDU/CSU und SPD eine Wahnsinnsidee wie man es den Gerichten leichter machen kann. Sie haben schlicht den Entwurf des 3. IfsG eingebracht der diesen ganzen Verordnungswahnsinn inkl. der damit einhergehenden Willkür in Gesetzesform gießt.
Dieses Gesetz soll am Mittwoch in Berlin in zweiter und dritter Lesung inkl. Bundesrat an einem Tag durchgepeitscht werden und den Notstand somit für unbestimmte Zeit legitimieren.
Für´s Protokoll… wir können dann nicht mehr auf unsere Gerichte hoffen denn alles was Sie dann tun können ist weiterhin „Recht“ zu sprechen und dieses ist dann das Recht des Regimes und wir sind angekommen im totalitären Staat.
Ich kann mir beileibe nicht vorstellen, dass dieses Gesetz vor dem Bundesverfassungsgericht Bestand hat. Dennoch muss hier erst einmal Verfassungsbeschwerde eingereicht werden und ich als nicht Jurist stelle mir erst mal vor, dass dies ein langer Weg sein wird. Auch der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages hat erhebliche Bedenken hinsichtlich der Verfassungsmäßigkeit.
https://www.journalistenwatch.com/2020/11/11/bundestag-wissenschaftlicher-dienst/
Alleine die Tatsache, dass die Regierungsparteien aus CDU/CSU und SPD diese totalitären Schritte ins Auge fassen macht mich ganz persönlich fassungslos und offenbart deren Vorstellung einer „Demokratie“.
Die Kernfrage die ich mir seit dem ersten Tag der „Pandemie“ stelle ist die, ob die gesundheitlichen Risiken in einer vernünftigen Relation zu den getroffenen Maßnahmen stehen.
Hierzu sei gesagt, dass ich anfangs selbstverständlich zurückhaltender war und beobachtet habe da ich schlicht kein Mediziner bin der die wahren Hintergründe vollumfänglich durchschauen kann.
Jedoch bin ich schnell zu der Erkenntnis gekommen, dass auch die „wahren Mediziner“ der Regierung die Situation scheinbar nicht überblicken konnten und nach immer deutlicher werdenden Zahlen war es mir relativ schnell klar – hier stimmt etwas nicht.
Auch der Umgang mit Gegenstimmen, egal wie sachlich sie geäußert wurden und wie hoch die Reputation der Person auch gewesen sein mögen zeigt, dass etwas mächtig faul ist. Es ist eigentlich die Handschrift von totalitären Regimen Kritiker mundtot zu machen und diese zu „vernichten“. Sollten unsere Regierenden interessiert sein an der besten Lösung für die Bevölkerung würde man ziemlich sicher die besten Experten zu Rate ziehen und auf diese hören. Stattdessen verlieren diese in Deutschland nicht nur ihre Jobs sondern weiterführend direkt auch ihre Mailadresse, Youtubekanäle und Twitteracounts – schöne neuen Welt.
Nun könnte sich ja immer noch die Frage stellen ob es nicht vollkommen richtig ist die gesamte Bevölkerung in Geiselhaft zu nehmen, ihnen Stubenarrest zu erteilen und in totalitärer Art und Weise aufzuoktroyieren, was sie zu tun und zu lassen haben. Schließlich könnten wir ja alle sterben… tun dies dummerweise jedoch bereits seit Monaten nicht ausreichend.
Hierzu sollte man wenigsten noch kurz die Anzahl der gemachten PCR-Tests gehört haben die kontinuierlich hoch und höher gefahren wird aber… wir dürfen ja nicht so viel testen wegen der vielen falsch/positiven sagte der ermächtige Gesundheitsminister Jens Spahn noch im Fühjahr.
Nun ist es so, dass wir den gesamten Sommer über weder eklatant viele Todesfälle zu beklagen hatten geschweige denn Kranke. Dennoch blieben Sonderrechte in Amt und Würden was rechtsstaatlich unfassbar ist. Nach wie vor gibt es keine erkennbare Übersterblichkeit und das Durchschnittsalter der Verstorbenen liegt noch über der durchschnittlichen Lebenserwartung, man kann es sich nicht ausdenken.
Bevor jetzt die selbsternannten moralischen Instanzen wieder Alarm schlagen… wenn ihr doch so rücksichtsvoll seid setzt bevor ihr rum pöbelt doch bitte sämtliche Kollateralschaden mit in Relation – dann haben wir vielleicht eine Grundlage.
Nun zum Thema in der Überschrift, es wird Zeit.
Frau Merkel und Herr Spahn sprechen immer wieder von „Infizierten“ aber was heißt das eigentlich?! In einer Zeit in der man bei durchziehender und tödlicher Seuche doch auf jeden Fall jemanden kennen müsste der an Corona verstorben ist kenne ich Menschen, die tatsächlich betroffen waren deren Immunsystem jedoch sehr gut mit dem Infekt umgehen konnte.
Per Infektionsschutzgesetz ist eine Infektion wie folgt definiert:
Eine Infektion ist „die Aufnahme eines Krankheitserregers und seine nachfolgende Entwicklung oder Vermehrung im menschlichen Organismus“
https://www.gesetze-im-internet.de/ifsg/__2.html
o.K. dachte ich mir, dann schauen wir mal, dann schauen wir nun mal was das RKI dazu sagt und wie man diese „Vermehrung im menschlichen Organismus“ denn so testen kann. Hierzu konnte ich folgendes finden:
Virusanzucht: Für Forschungszwecke spielt die Virusanzucht aus Patientenmaterialien in Zellkultursystemen eine große Rolle, da sie zur Einschätzung der Infektiosität des Patienten herangezogen werden kann. Die Virusanzucht setzt sowohl eine besondere Expertise als auch dafür ausgelegte Labore voraus (in Deutschland ein Labor der Sicherheitsstufe 3). In publizierten Forschungsstudien konnte infektiöses Virus z.B. aus Rachenabstrichen bis Tag 9 (leichte Erkrankung) bzw. bis Tag 20 (schwere Erkrankung) nach Symptombeginn angezüchtet werden.
Aha, für mich als nicht Mediziner war somit verständlich, dass es einen Unterschied gibt zwischen positivem PCR-Test und Infektion, dies jedenfalls laut der beiden offiziellen Quellen. Aber warum hört man da nichts von?!
Neugierig wie ich bin wollte ich gerne wissen, wie es denn in unserer Region ausschaut und ich empfinde es als journalistische Pflicht, direkt und genau an der Quelle nachzufragen.
Gesagt getan, die folgenden Fragen habe ich den Gesundheitsämtern Hamm, Unna und Warendorf übermittelt:
- Wie viele SARS-CoV2 Testungen wurden in Ihrer Behörde in der KW 43,44 und 45 getätigt?!
- Welches Testverfahren wurde durchgeführt bzw. welcher Test verwendet?
- Wie viele positive Tests wurden festgestellt?!
- Gibt es nach positivem Testergebnis bei Ihnen im Haus einen Kontrolltest zur Bestätigung und wenn ja, wird ein anderer Test verwendet als bei dem vorangegangenen?!
- Wie viele Infektionen nach IfSG §2 Abs. 2 konnten Sie diagnostizieren?
- Da eine Infektion gemäß dem vorgenannten IfsG erst besteht wenn die „Entwicklung oder Vermehrung“ im menschlichen Organismus nachweisbar ist würde ich abschließend noch gerne wissen, bei wie vielen der positiven Fälle, im unter Punkt 1. genannten Zeitraum, das Virus isoliert und angezüchtet wurde.
Hier noch die Originalanfrage:
Was soll ich sagen, leider, leider hat mir keines der Gesundheitsämter geantwortet obwohl ich mit zwei von ihnen im Vorfeld noch freundlichen Kontakt hatte.
Um das Bild nun noch runder zu machen lade ich Euch herzlich ein eines der wichtigsten Interviews der aktuellen Zeit anzuschauen. Hier spricht Rechtsanwalt Dr. Reiner Füllmich mit Ken Jebsen über die Arbeit des Corona-Untersuchungsausschusses und auch über Herrn Dosten und seinen PCR-Test – guckst Du ->
🔥 https://kenfm.de/reiner-fuellmich/ 🔥
Meine ganz persönliche Schlussfolgerung ist die, dass mir die Gesundheitsämter bewusst nicht geantwortet haben weil sie sonst wahrheitsgemäß hätten antworten müssen, dass sie nicht eine einzige Infektion sicher und den Definitionen vom RKI folgend diagnostiziert hätten.
Mit diesem Wissen und einer rationalen Bewertung der Zahlen seit März muss man unweigerlich zu der Erkenntnis gelangen, dass es durch nichts – erst recht nicht Corona – auch nur ansatzweise gerechtfertigt ist unseren Rechtsstaat ad acta zu legen und eine (Gesundheits-)diktatur zu errichten.
Es geht um nicht weniger als unser aller Freiheit jedenfalls das, was wir in der Vergangenheit als Freiheit empfunden und als selbstverständlich angesehen haben.
Wer nicht in der totalen Diktatur wach werden will sollte genau jetzt sein Hinterteil vom Sofa bewegen und mal kurz nachschauen, ob er irgendwo einen kleinen Revouluzzer in sich entdecken könnte… einen besseren Zeitpunkt wird es wohl für keinen der hier Mitlesenden jemals mehr geben.
Glück Auf!